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   LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 748/11   

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https://dejure.org/2013,9830
LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 748/11 (https://dejure.org/2013,9830)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.03.2013 - L 3 AS 748/11 (https://dejure.org/2013,9830)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. März 2013 - L 3 AS 748/11 (https://dejure.org/2013,9830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Atypischer Fall, Auslegung eines Darlehensbescheides in Bezug auf den Bescheidadressaten, Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes, Darlehen für Mietschulden nach Kopfteilen, fehlerhaftes Verhalten eines Leistungsträgers, Grundsicherung für Arbeitsuchende, inhaltlich ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 748/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist diese Regelung aus Gründen der vom Gesetzgeber gewollten Verwaltungspraktikabilität und Verwaltungsökonomie dahin auszulegen, dass die vermutete Bevollmächtigung alle Verfahrenshandlungen erfasst, die mit der Antragstellung und der Entgegennahme der Leistungen zusammenhängen und der Verfolgung des Antrags dienen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 29).

    Denn der Gesetzgeber verfolgt im SGB II das Konzept der Individualansprüche (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 12).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.09.2007 - L 2 B 242/07

    ARGEN und Landkreise können zur Übernahme von Stromschulden verpflichtet sein

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 748/11
    Die ARGE hat unter anderem erwidert, dass dem vom Klägerbevollmächtigten zitierten Beschluss des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom 19. September 2007 (Az. L 2 B 242/07 AS-ER) ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    b) Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat im Beschluss vom 19. September 2007 (Az. L 2 B 242/07 AS-ER, JURIS-Dokument Rdnr. 33) erwogen, dass sich je nach Umfang des Verursachungsbeitrags ergeben könne, dass für die Tilgung der Schulden ausnahmsweise nicht nur ein Darlehen sondern ein Zuschuss zu gewähren sei.

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 36/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 748/11
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Personen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht (vgl. zuletzt: BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 36/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 63 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 26, m. w. N.).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 748/11
    Sofern zu Unrecht bewilligte Leistungen von den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zurückgefordert werden sollen, können auch im Rückabwicklungsverhältnis sowohl die Aufhebung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids als auch die Erstattungsforderung erbrachter SGB II-Leistungen nur gegenüber dem jeweiligen Leistungsempfänger als einzelnem hilfebedürftigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 SGB II erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 154/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 16).
  • SG Oldenburg, 20.12.2005 - S 2 SO 271/05
    Auszug aus LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 748/11
    a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass bei einer Entscheidung über die Form der Mietschuldenübernahme unter anderem die Wirkungen des Darlehens auf die künftige Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeitsmarktintegration oder die Zukunftsperspektive des Betroffenen erheblich sei (vgl. Berlit, in: Münder [Hrsg.], SGB II [4. Aufl., 2011], § 22 Rdnr. 199, m. w. N.; Lang/link, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008], § 22 Rdnr. 115 [unter Bezugnahme auf Berlit]; vgl. auch SG Oldenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - S 2 SO 271/05 ER - JURIS-Dokument Rdnr. 10).
  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15

    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern

    Der Zugang von Bescheiden an ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit Wirkung für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist Folge der in § 38 Abs. 1 SGB II geregelten Rechtsvermutung der Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Leistungen der gesamten Bedarfsgemeinschaft (BSG, Urteil vom 7. November 2006 -B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; LSG Sachsen, Urteil vom 14. März 2013- L 3 AS 748/11; Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB II, § 38 Rn. 30, Stand März 2015; Aubel in: juris-PK SGB II, § 38 Rn. 28, Stand März 2015).

    Die Vertretungsvermutung des § 38 SGB II ist jedoch eine ausschließlich das Verwaltungsverfahren betreffende prozedurale Regelung zur Koordinierung des Antrags- und Widerspruchsverfahrens, die aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität geschaffen wurde (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; LSG Sachsen, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 748/11), die aber keinen Einfluss auf die materielle Rechtslage hat.

    Davon zu unterscheiden ist die im Rahmen der Begründetheit einer Klage zu berücksichtigende Frage, ob der angegriffene Bescheid inhaltlich (auch) an die von der Entscheidung betroffenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichtet und daher hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X ist (LSG Sachsen, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 748/11; Aubel in: juris-PK SGB II, § 38 Rn. 22, 28, Stand März 2015).

  • SG Speyer, 08.09.2017 - S 16 AS 729/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Bewilligungsbescheides

    51 c) Eine Erweiterung der Vertretungsvermutung des § 38 Abs. 1 SGB II "über den Wortlaut der Norm hinaus" auf alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung und der Entgegennahme der Leistungen zusammenhängen und der Verfolgung des Antrags dienen, einschließlich der Einlegung eines Widerspruchs und der Entgegennahme eines Widerspruchsbescheides (so BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, Rn. 28; BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R -, Rn. 25; BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R -, Rn. 22; Sächsisches LSG, Urteil vom 14.03.2013 - L 3 AS 748/11 -, Rn. 56) lässt sich nicht rechtfertigen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2014 - L 7 AS 737/14
    a) Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Antragsteller einen Anordnungsanspruch bereits deshalb nicht glaubhaft gemacht, weil eine Darlehensgewährung gemäß § 22 Abs. 8 SGB II aufgrund des im SGB geltenden Konzepts der Individualansprüche und der Kostenverteilung nach Kopfteilen nur für die auf Leistungsberechtigte nach dem SGB II entfallenden Schuldanteile in Betracht kommt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 748/11 - und Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. April 2012 - L 7 AS 242/12 B ER) sowie nur dann und nur in der Höhe, in der die Darlehensgewährung geeignet und erforderlich ist, eine drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern, nicht aber, wenn der Wohnungsverlust auch bei der Schuldenübernahme nicht mehr abgewendet werden bzw. wenn die Wohnung nicht längerfristig gesichert werden kann, z.B. grundsätzlich bei bereits existierenden Räumungstiteln (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - L 34 AS 1801/11 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. September 2009 - L 13 AS 252/09 B ER - Luik in Eicher, SGB II, § 22 Rn 248 m.w.N.; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rn 186 ff.).
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